Impressum
TWIST Werbeagentur GmbH
Magnolienweg 6
81377 München

e-mail: contact@twist-werbeagentur.de
Internet: www.twist-werbeagentur.de
Fon +49 (0) 89 - 71 05 07 - 0
Fax +49 (0) 89 - 71 05 07 - 79

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Markus Eichel
Registergericht: München
Registernummer: HBR 55061
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 128 222 227


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Twist Werbeagentur GmbH (zum download als pdf)

1.   Leistungen der Agentur

         Im Rahmen des erteilten Auftrages werden unter anderem Vorschläge von Werbe­maß­nah­men einschließlich deren Durchführung, die Entwicklung von Grundmotiven und die Liefer­ung der Reinzeichnungen erstellt.

         Soweit erforderlich, wird die Agentur die von ihr entwickelten und gestalteten Vorlagen an die Druckerei weiterleiten und den entsprechenden Druckauftrag erteilen.

 

2.   Zahlung

         Die Zahlung hat binnen 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen und Fremdleistungen kann eine an­ge­messene Vorauszahlung verlangt werden.

         Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

3.      Druckkosten

Die Druckkosten verstehen sich zzgl. 15% Service- und Handling-Fee. Die Pro­duk­tionspreise entsprechen heutigen Lohn- und Materialkosten. Bei Än­der­un­gen dieser Kosten muss das Angebot überprüft werden. Basierend auf den All­ge­meinen Geschäftsbedingungen der Druckindustrie kann eine Mehr- oder Min­derlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage anfallen und zusätzlich in Rech­nung gestellt werden.

 

4.   Haftung

         Die Agentur haftet nur, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

         Die Agentur übernimmt insbesondere nicht das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des von ihr gestalteten Werbemittels. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbe­maß­nahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urherbrechts und der speziellen Werberechtsgesetzte verstößt.

 

5.   Erwerb von Rechten

         Der erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf der Einräumung von Nut­zungsrechten an den Leistungen der Agentur gerichtet ist. Der Urheberrechtsschutz be­steht auch an allen Entwürfen, Skizze, Präsentationen, Reinzeichnungen, etc. und auch dann, wenn die er­for­der­liche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Auf Präsentations-Entwürfe besteht seitens des Auftraggebers grundsätzlich kein Nut­zungs­­recht. Dies entsteht erst nach verbindlicher Auftragserteilung bzw. Etatüber­tra­gung. Ausnahmen müssen schriftlich fixiert werden.

 

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftrag­ten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mitur­he­ber­recht.

         Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungs­recht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

         Die Agentur überträgt dem Auftrageber alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der erbrachten Leistungen der Agentur einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich und nach dem erforderlichen Verwendungszweck beschränkt. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus dem einzelnen Auftrag. Die Übertragung schließt das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung an dritte Unternehmer aus.

 

6.    Herausgabe von Unterlagen
        
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien, Layouts oder sonstige Unterlagen, die von ihr erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Her­aus­gabe dieser Originalunterlagen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu ver­güten. Auch diese Unterlagen dürfen nur nach vorhergehender Zustimmung der Agen­tur durch den Auftraggeber oder Dritte geändert werden

 

7.   Geheimhaltung

         Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftragebers geheim zu halten. Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit den von ihr beauftragten Fremdfirmen abgesprochen wird. Diese Ge­heim­hal­tungs­pflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

 

8.      Erfüllungsort und Gerichtsstand

         Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Agentur. Gerichtstand ist das Landgericht München I, wenn der Auftraggeber Voll­kauf­mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögens ist.

 

9.   Anzuwendendes Recht und salvatorische Klausel

         Auf das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.

         Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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